Am Samstag 19. September fand er wieder statt, der alljährliche Angehörigentag in der LG Wickersdorf. Auf Einladung der LG-Leitung, des Förderkreises und der Förderstiftung trafen sich ca. 20 Angehörige von Betreuten in der Cafeteria. Ziel war es, sich zu aktuellen Themen aus der LG ebenso auszutauschen wie zu speziellen Fragen aus dem Alltag der gesetzlichen Betreuung von Menschen mit Assistenzbedarf.
Da einige Angehörige zum ersten Mal an einer solchen Veranstaltung teilnahmen, gab es eine Vorstellungsrunde, bei der es einen offenen Austausch von guten Erfahrungen, Sorgen und Problemen gab. Insbesondere wurde auch um mehr Information zum neuen Ginkgo-Haus gebeten.
Prof. Bereiter-Hahn hat das Projekt Ginkgo-Haus über Jahre engagiert mit vorangetrieben und konnte damit alle Wissenslücken schließen. Mit den Erfahrungen des Hitzesommers 2026 kam ein neuer Aspekt hinzu – die Planung einer Klimatisierung des Neubaus. Es herrschte Einigkeit darüber, dass eine Klimatisierung – betrieben über eine Photovoltaikanlage – dringend erforderlich ist.
Festgestellt wurde, dass beim Vorhaben Ginko-Haus, aus Kostengründen bis jetzt keine echte Klimatisierung vorgesehen ist und auch die notwendige Photovoltaik-Anlage wurde aus der Finanzierung vorerst nicht berücksichtigt. Um kostenaufwendige Nachrüstungen zu vermeiden, wird vorgeschlagen durch einen weiteren Spendenaufruf eine echte Klimatisierung von Anfang an zu gewährleisten.
Herr Bereiter-Hahn wird sich der Thematik annehmen.
Ein Schwerpunkt der Diskussion war die Frage: Ist eine Patientenverfügung für unsere Betreuten möglich? Nach Darlegung der aktuellen Rechtslage ergibt sich, dass dies nur für betreute Menschen möglich ist, die die differenzierten Aspekte einer Patientenverfügung als ihren eigenen, freien Willen artikulieren und eine Niederschrift auch unterschreiben können. Gesetzliche Betreuer oder Eltern dürfen keine Patientenverfügung für ihre Schutzbefohlenen abfassen. Was sie können und sogar sollten, ist entsprechende Notizen niederzuschreiben, die den mutmaßlichen Willen der Betreuten aus früheren Gesprächen oder religiösen Überzeugungen widerspiegeln. Im Ernstfall kann man diese in die Diskussion mit Ärzten und Amtsgerichtsvertretern zumindest einbringen. Als Nebeneffekt war es für alle Teilnehmer der dezente Hinweis, sich auch ernsthaft mit der eigenen Patientenverfügung zu beschäftigen. Das in der Veranstaltung vorgestellte Hand-Out mit Quellen können sie hier direkt öffnen.
Informiert wurde auch über einen Beschluss des BGH vom 25.6.2025 XII ZB 157/24, dass allein die Doppelfunktion von Geschwistern eines Menschen mit Assistenzbedarf als rechtliche Betreuung und Testamentsvollstreckung für sich genommen noch keine Notwendigkeit der Bestellung einer weiteren rechtlichen Betreuung auslöst.
Wie bereits beim letzten Angehörigentreffen am 19.09.2025 waren auch die religiösen Andachten ein Thema der Diskussion. Es wurde berichtet, dass einige Häuser sonntags zu Gottesdiensten nach Hoheneiche oder Saalfeld fahren. Die Angehörigen wurden angeregt, dieses Thema mit ihren Betreuten zu beraten und entsprechende Wünsche für ihre Betreuten an die Hausleitungen heranzutragen, damit diese in der Runde der Hausleitungen-Beratung koordiniert und realisiert werden können.
Handout
Martin Pietraß
Patientenverfügung
Handreichung für Eltern von Ariane Fritz
Patientenverfügung
Ergänzung von Anthropoi
Im zweiten Teil der Vormittagsrunde kam die Wohnheimleiterin Frau Marie Grau als Vertreterin der LG-Leitung zur Gesprächsrunde hinzu, um aktuelle Fragen zu beantworten sowie Informationen weiterzugeben.
Diese lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
Zum Ginkgo-Haus
Die Erstbelegung des Hauses wird in Varianten geplant und die sich ergebenden Veränderungen frühzeitig mit den Angehörigen abgestimmt.
Zur Zusammenarbeit der Häuser (dem sog. poolen)
Zukünftig wird die Zusammenarbeit der Häuser an Bedeutung gewinnen, um im Fall von kurzfristigen Personalengpässen sich gegenseitig in vertrauter Umgebung unterstützen zu können.
Zu den religiösen Andachten
Aus verschiedensten Gründen können momentan keine Andachten in Räumen der LG angeboten werden. Die oben dargestellte Verfahrensweise wurde bestätigt
Zu Brandschutzübungen
Deren Notwendigkeit ist unbestritten, weil gerade Menschen mit kognitiven Einschränkungen in solchen unvertrauten Ausnahmesituationen irrational reagieren (Verängstigungen, Blockaden, sich Verstecken, Ängste vor den uniformierten Feuerwehreinsatzkräften, etc). Eine erste Übung hat das verdeutlicht und gezeigt, dass dies mehr trainiert werden muss, um für einen immer möglichen Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein.
Terminfindung Angehörigentag 2027
Als traditioneller Termin wurde der 18.9.2027 benannt. Im Nachhinein bittet die LG das zu überdenken, weil der gesetzliche Feiertag oft mit einem Brückentag verknüpft ist und für Mitarbeiter der LG gern anderweitig verplant wird.
Als Alternative bietet sich der Samstag der Vorwoche an, d.h. für 2027 ist das der 11.9. 2027.
Die kulinarische Betreuung wurde neben einer festlich geschmückten Beratungstafel mit Pausenkaffee, Gebäck und schmackhaftem Mittagessen vorzüglich von Frau Sommer-Fahrenfeld und ihrem Team der Werkstattgruppe „Cafeteria“ übernommen. Dafür ganz herzlichen Dank. Die Bonuskasse war folglich kostendeckend gefüllt, dafür ebenfalls vielen Dank an alle Teilnehmenden!
Mit einem nachmittäglichen Auftritt der Clownin „Frida“ in der Festhalle wurde der Angehörigentag heiter abgerundet. Nicht nur der spaßige Auftritt begeisterte, sondern auch das geduldige Einbeziehen des Publikums mit der persönlichen Verabschiedung von jedem Besucher. Das hat gefallen und Vorfreude für den nächsten Angehörigentag geweckt.
Elke Wendler und Martin Pietraß



