Sie möchten uns helfen?

Die jährlich anfallenden Erträge und Spenden werden für aktuelle Bedürfnisse in der Lebensgemeinschaft bereitgestellt. Es geht um solche Hilfestellungen, für die der Sozialhilfeträger keine Mittel zur Verfügung bereithält. Zur Zeit sind dies vor allem Maßnahmen im Zuge der Gebäudesanierungen der Haus-, Wohnungs- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie solche therapeutische Maßnahmen, die nicht von den Krankenkassen finanziert werden.

Sie haben einerseits Geld zur Verfügung, das Sie derzeit nicht benötigen, möchten zudem der Stiftung unter die Arme greifen, wissen andererseits aber nicht, ob Sie ihre Rücklagen in Zukunft selbst benötigen?
Nebenstehende Übersicht zeigt Ihnen, was Sie tun können:

Gern möchten wir Sie beraten!

Zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Bankverbindung für Ihre Spende oder Zustiftung:

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE71 8305 0303 0001 1128 48

BIC: HELADEF1SAR

Spende

Ihre Spende ist jederzeit willkommen; sie unterstützt unsere Arbeit und wird zeitnah verwendet.

Zustiftung

Dies ist die traditionelle Form der Übereignung eines Geldbetrages in den Grundstock des Stiftungsvermögens.

Ertragsbeteiligung

Sie behalten die Kontrolle über Ihr Vermögen und überlassen der Stiftung lediglich die Zinserträge.

Darlehen

Sie behalten Ihr Geld und überlassen der Stiftung die Geldanlage und die Nutzung der Erträge.

Stiftungsfonds

Sie geben einen Geldbetrag in einen Fonds, der der Zweckbestimmung und Verwaltung durch die Stiftung unterliegt.

Treuhandstiftung

Sie gründen unter dem Dach der Stiftung eine eigene, aber unselbständige Stiftung und bestimmen Stiftungszweck und Verwendung der Erträge.

Schenkung

Ihr Geld geht in das Stiftungsvermögen über; innerhalb einer Zehnjahresfrist sind Ansprüche gesetzlicher Erben zu beachten.

Vermächtnis

Sie berücksichtigen die Stiftung in Ihren erbrechtlichen Verfügungen.