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Die Stifterversammlung finden einmal jährlich statt. Alle Mitglieder der Stifterversammlung erhalten dazu eine schriftliche Einladung. Am gleichen Tag wird ab 9:30 Uhr dann auch die Jahresmitgliederversammlung des Förderkreises der LG Wickersdorf durchgeführt werden. Für beide fördernde Instutionen wird seitens der Lebensgemeinschaft ein Bericht gegeben, in dem einige zukünftige Vorhaben näher vorgestellt werden, insbesondere die zu erwartenden Auswirkungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Rahmen der Lebensgemeinschaft Wickersdorf und die Chancen, die der Digitalisierungsprozeß bieten kann.
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